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Grabpflege und Grabgestaltung ist unsere Stärke.
Bei der Dauergrabpflege wird das Grab über 12 Monate im Jahr von uns betreut.
Wir gehören der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz eG, in Bad Kreuznach an.
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Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz eG, Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach,
Tel. 0671-65926 Fax 0671-63834.
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Grundsatz:
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Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Bestimmungen der geltenden Friedhofsordnung und nach den fachlichen Grundsätzen der Fachgruppe Friedhofsgärtner im Zentralverband des Deutschen Gemüse-, Obst- und Gartenbaues e.V., Bonn-Bad Godesberg, ausgeführt.
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Dauergrabpflege
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- Die Dauergrabpflege umfasst Lieferungen und Leistungen gärtnerischer Art für eine Grabstätte; die Dauer des Vertrages ist in dem Treuhandvertrag geregelt.
- Vor Beginn der Dauergrabpflege muss sich die Grabstätte in ordnungsgemäß angelegtem Zustand befinden. Die Dauerbepflanzung muß der örtlichen Lage (Klima, Boden, Schatten, Sonne) entsprechen.
- Ein ordnungsgemäßer gleich bleibender Zustand der Grabstätte während der Dauer des Treuhandvertrages kann nur dadurch erreicht werden, dass in der Regel alle 10 Jahre eine Neuanlage der gärtnerischen Fläche in Dauerbepflanzung vorgenommen wird.
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Leistungen und Lieferungen
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- Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung gemäß der jeweiligen Friedhofsordnung, nach fachlichen Grundsätzen und – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten eines sorgfältigen Friedhofsgärtners.
- Sonderleistungen zur Beseitigung von Einsenkungen und Schäden durch Höhere Gewalt, wie z. B. durch Frost, Sturm, schwerer Regen, Wild, tierische uns pilzliche Schädlinge werden im Rahmen der vertraglichen Leistungen und Lieferungen erledigt.
- Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt – wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – durch den Friedhofsgärtner unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Die Durchführung der Bepflanzung erfolgt, wann und wie Natur, Witterung und Arbeitsanfall des Friedhofsgärtners es gestatten. Der Friedhofsgärtner übernimmt die jeweilige Gewährleistung.
- Die gärtnerische Pflege umfasst: säubern und abräumen der Grabflächen, freihalten von Unkraut, schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, begießen und düngen soweit ortsüblich und fachmännisch erforderlich.
- Herstellung und Lieferungen von Blumensträußen und Gebinden werden mit jahreszeitlich vorhandene Blumen und gärtnerischen Materialien unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte vorgenommen.
- Die Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Treuguts durchgeführt.
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Einige Beispiele Grabgestaltung in unserer Fotogalerie
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